Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab sofort (24.11.2021) die 2G-Regelung für alle Ausbilder, Helfer und Teilnehmer unserer Schwimm- und Sportgruppen.
Das bedeutet:
Alle Ausbilder, Helfer und Teilnehmer, die mindestens 16 Jahre alt sind, müssen vollständig geimpft (plus 14 Tage nach der letzten Impung) oder genesen sein.
Eine Teilnahme am Schwimm- und Sportangebot ist somit für Personen ab 16 Jahren ohne Impf- oder Genesenennachweis nicht mehr möglich.